Was tun, wenn Haft droht ?
Haftvermeidung
Haftstrafen sind grundsätzlich das letzte Sanktionsmittel.
Wenn es nicht unbedingt notwendig ist, sollte deshalb eine Haftstrafe vermieden werden. Dafür setzen wir uns ein und halten Angebote bereit, die für eine Haftvermeidung bzw. für eine Haftverkürzung helfen können. Straffällige werden oftmals „nur“ zu einer Geldstrafe verurteilt. Manche Menschen können diese nicht bezahlen und sollen darum für eine Ersatz-Freiheitsstrafe in das Gefängnis.
Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre Geldstrafe in Raten zu bezahlen, damit Sie nicht inhaftiert werden.
In Haft
Wir wollen Ihnen dabei helfen, dass Ihr Neuanfang gelingt.
Für die Entlassungsvorbereitung ist es vorteilhaft, wenn Sie spätestens drei Monate vor Haftentlassung Kontakt zu uns aufnehmen. Dieses ist besonders dann wichtig, wenn nach der Inhaftierung keine Unterbringung vorhanden ist und Sie sich um einen Platz in unserem Wohnprojekt bewerben wollen.
Wir kommen regelmäßig für Sprechstunden in die Justizvollzugsanstalt in Bremervörde und die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta.
Gern stehen wir Ihnen dort für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Die genauen Termine erfahren Sie über Aushänge oder über den dortigen Sozialdienst. Die Kontaktaufnahme kann telefonisch oder schriftlich erfolgen. Sie können auch den sozialen Dienst der Justizvollzugsanstalt bitten, den Kontakt zu uns herzustellen.