Beratung vor und nach Pränataldiagnostik
Wir beraten Sie vor der Durchführung einer vorgeburtlichen Untersuchung, wenn Sie:
- Fragen über die Methoden und Risiken der Pränataldiagnostik haben
- Angst haben, dass ihr Kind behindert sein könnte und Sie sich zuvor mit der Situation auseinandersetzen möchten
- Ethische Fragen im Zusammenhang mit einer vorgeburtlichen Untersuchung haben.Ziel ist es, Ihnen Informationen zu geben, damit Sie eine bewusste und eigenverantwortliche Entscheidung darüber treffen können, welche Untersuchungen Sie in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen möchten und welche nicht.
Wir beraten Sie während der Durchführung einer vorgeburtlichen Untersuchung:
- Um mögliche Perspektiven für ein Leben mit behindertem Kind zu entwickeln
- Bei der Auseinandersetzung mit der Möglichkeit eines medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruches
Wir beraten Sie nach der Durchführung einer Pränataldiagnostik bei einem auffälligen Befund:
- Wenn Sie Unterstützung brauchen, Perspektiven zu entwickeln, wie ein Leben mit einem behinderten Kind aussehen kann
- Wenn Sie über Ihre Ängste, Sorgen und Hoffnungen sprechen möchten
- Auf Ihrem Weg einer Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch
Beratung zur „Durchführung der vertraulichen Geburt“
Jede Frau, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchte oder muss, kann den Weg der vertraulichen Geburt wählen und so medizinisch sicher entbinden. In welcher Notlage Sie auch sind: Sie können sich jederzeit an uns wenden, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen. Auch Männer, Familienangehörige, Bekannte oder Freunde beraten wir vertraulich - und auf Wunsch anonym.
Wir beraten Sie:
- Wenn Sie Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen wollen – auf Wunsch auch anonym.
- Vor und nach ihrer vertraulichen Geburt und unterstützen Sie in wichtigen Aspekten Ihrer persönlichen Konfliktsituation.
Im Verfahren für die vertrauliche Geburt müssen Sie sich einmalig ausweisen. Ihre Daten werden verschlossen und besonders geschützt hinterlegt, so dass niemand sie einsehen kann. Für das gesamte weitere Verfahren erhalten Sie ein Pseudonym, unter dem Sie sich ärztlich untersuchen lassen und entbinden können. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat Ihr Kind das Recht, seine Herkunft zu erfahren und kann dann Ihre persönlichen Daten einsehen.